Gut ausgebildetes Personal ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Betrieb von Abfallanlagen
Die Technische Verordnung (TVA) schreibt vor, dass die Betriebsbewilligung für eine Deponie nur erteilt wird, wenn der Betreiber den Nachweis erbringen kann, dass er über das erforderliche ausgebildete Personal verfügt. In den meisten Kantonen gilt dies auch für andere Anlagen.
Im Vordergrund der heutigen Ausbildungsbedürfnisse stehen Inertstoffdeponien sowie Bauabfall-Anlagen wie Bauschutt-Aufbereitung, Bausperrgut-Sortierung und Altholz-Aufbereitung. Die unter der Trägerschaft des VBSA in Zusammenarbeit mit dem ARV angebotene Ausbildung zur Fachperson für Deponie, Bauabfall- und Verwertungsanlagen trägt diesen Bedürfnissen Rechnung.
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Ausbildung für Leiter Deponie für Bauschuttaufbereitung
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Mitgliederschulung über Holz |



