Qualitätskontrolle ist auch bei
Holzabfällen nötig
Die Qualität von Holzabfällen, die für die Herstellung von Holzwerkstoffen oder zur thermischen Verwertung in Altholzfeuerungen bestimmt sind, muss kontrolliert werden. Deshalb sind Betreiber von Schredderanlagen aufgefordert, ein spezialisiertes Labor mit der Entnahme von Proben aus ihren Altholzlagern zu Analysezwecken zu beauftragen.
Bewilligungspflichtige Entsorgungsunternehmen gemäss Artikel 8, VeVA:
- Fest installierte Schredderanlagen
- Zwischenlager von Betrieben, die kontrollpflichtige Holzabfälle einsetzen
- Holzfeuerungen, die kontrollpflichtige Holzabfälle verbrennen
- Unternehmen, die mobile Schredder betreiben
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Produktion Spanplatten
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Energetische Nutzung |
Häufigkeit der Kontrolle | |
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Jährlich verarbeitete Holzabfallmengen (in T/J) | Anzahl Kontrollen |
< 3000 | Eine Kontrolle |
>= 3000 und < 6000 | Zwei Kontrollen |
>= 6000 und < 9000 | Drei Kontrollen |
>= 9000 und < 12 000 | Vier Kontrollen |
usw. |



