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Qualitätskontrolle ist auch bei
Holzabfällen nötig

Die Qualität von Holzabfällen, die für die Herstellung von Holzwerkstoffen oder zur thermischen Verwertung in Altholzfeuerungen bestimmt sind, muss kontrolliert werden. Deshalb sind Betreiber von Schredderanlagen aufgefordert, ein spezialisiertes Labor mit der Entnahme von Proben aus ihren Altholzlagern zu Analysezwecken zu beauftragen.

 

Bewilligungspflichtige Entsorgungsunternehmen gemäss Artikel 8, VeVA:

 

  • Fest installierte Schredderanlagen
  • Zwischenlager von Betrieben, die kontrollpflichtige Holzabfälle einsetzen
  • Holzfeuerungen, die kontrollpflichtige Holzabfälle verbrennen
  • Unternehmen, die mobile Schredder betreiben

Produktion Spanplatten
Neues Baumaterial in Form von Spanplatten.

 

Energetische Nutzung
Altholzfeuerungsanlage. Aus Altholz wird thermische Energie. 

Häufigkeit der Kontrolle

Jährlich verarbeitete Holzabfallmengen (in T/J)

Anzahl Kontrollen
pro Jahr

< 3000

Eine Kontrolle

>= 3000 und < 6000

Zwei Kontrollen

>= 6000 und < 9000

Drei Kontrollen

>= 9000 und < 12 000

Vier Kontrollen

usw.